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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 05.04.2023
- 3 K 983/22.KO -
Kein Anspruch auf Änderung des Nachnamens ohne wichtigen Grund
Russisch klingender Nachname kein wichtiger Grund
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Ehepaares abgewiesen, das seinen russisch klingenden Nachnamen ändern wollte.
Die Kläger beantragten bei der beklagten Verbandsgemeinde eine
Kein wichtiger Grund für Namensänderung
Die Klage hatte keinen Erfolg. Eine Änderung des Familiennamens, so die Koblenzer Richter, sei nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gerechtfertigt, wenn ein
Einfache Unzuträglichkeiten sind hinzunehmen
Soweit die Kläger darüber hinaus geltend machten, seit Beginn des Krieges in der Ukraine aufgrund ihres russisch klingenden Nachnamens Benachteiligungen im Alltag ausgesetzt zu sein, komme den geschilderten Vorkommnissen kein die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32837
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