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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2022
- 23 K 8281/21, 23 K 2118/22 und 23 K 6047/21 -
Klagen auf Anerkennung von Covid-19-Erkrankungen als Dienstunfälle erfolglos
Folgen schädlicher Einwirkungen unterfallen nicht dem Schutz der dienstlichen Unfallfürsorge
Drei Landesbeamtinnen haben keinen Anspruch auf Anerkennung ihrer Infektionen mit dem Corona-Virus als Dienstunfall bzw. Berufskrankheit. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen der Beamtinnen abgewiesen.
Eine Grundschullehrerin und eine Oberstudienrätin waren im Herbst 2020 erkrankt. Im ersten Fall führte die Lehrerin ihre Infektion auf eine Lehrerkonferenz zurück, in deren Folge das halbe Kollegium an Corona erkrankt sein soll. Im zweiten Fall wurden zwei Gespräche mit (potentiell) infizierten Schülern benannt. Eine Finanzbeamtin machte geltend, sich bei einer Personalrätetagung im März 2020, unmittelbar vor dem ersten Lockdown, infiziert zu haben. Die Anträge der Beamtinnen auf Anerkennung der Erkrankungen als Dienstunfälle lehnten die zuständigen Behörden ab. Im Falle der Lehrerinnen begründete die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf ihre Ablehnungen u.a. damit, dass die Beamtinnen sich auch außerhalb der Schulen hätten anstecken können; die für die Finanzbeamtin zuständige Oberfinanzdirektion NRW hielt den Nachweis der Ursächlichkeit der Tagung für die Infektion für nicht erbracht.
VG: Ansteckung unterlag allgemeinem Lebensrisiko
Das VG hat die Klagen abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Eine Anerkennung als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32453
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