Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 18.03.2024
- 7 L 3026/23.DA -
Lärmkonflikte befürchtet: Betreiber einer Gaststätte mit Biergarten wehrt sich gegen herannahende Wohnbebauung
Bürgerpark Nord in Darmstadt: Nachbar scheitert mit Eilantrag gegen Neubauprojekt
Die unter anderem für Baurecht zuständige 7. Kammer hat mit Beschluss vom 18.03.2024 den Eilantrag eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für ein Neubauprojekt im Darmstädter Bürgerpark Nord abgelehnt.
Der Antragsteller ist Betreiber einer Gaststätte mit
Gaststättenbetreiber stellt Eilantrag gegen Baugenehmigung
Am 15.12.2023 hat der Antragsteller beim Verwaltungsgericht Darmstadt einen Eilantrag gestellt. Er befürchtet, dass durch die herannahende Wohnbebauung in seiner unmittelbaren Nachbarschaft Lärmkonflikte auftreten werden, die durch die Baugenehmigung seiner Auffassung nach nicht sachgerecht gelöst sind. Die zu erwartenden Lärmbelästigungen könnten daher zum Ausgangspunkt für Nutzungseinschränkungen gegen seinen Betrieb werden. Hierdurch habe die Stadt sein essentielles wirtschaftliches Interesse am Erhalt des eigenen Betriebs missachtet.
Verwaltungsgericht hat keine rechtlichen Bedenken gegen die Baugenehmigung und weist den Eilantrag ab
Die Kammer ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Die erteilte Baugenehmigung begegne keinen rechtlichen Bedenken. Auch der vorhabenbezogene
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Darmstadt, ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33847
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33847
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.