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Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 22.01.2015
- 3 Sa 571/14 -
Beleidigende Äußerungen über Vorgesetzte innerhalb von vertraulichen Kollegengesprächen rechtfertigen regelmäßig keine Kündigung
Arbeitnehmer darf auf Vertraulichkeit des Gesprächs vertrauen
Beleidigt ein Arbeitnehmer innerhalb eines vertraulichen Gesprächs unter Kollegen seinen Vorgesetzten, so rechtfertigt dies regelmäßig weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung. Denn ein Arbeitnehmer darf auf die Vertraulichkeit des Gesprächs vertrauen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mainz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 bezeichnete ein Oberarzt seinen vorgesetzten Chefarzt innerhalb einer SMS-Kommunikation mit einer
Grobe Beleidigungen rechtfertigen grundsätzlich Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Das Landesarbeitsgericht Mainz führte zum Fall zunächst aus, dass grobe Beleidigungen eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Vorgesetzten grundsätzlich eine fristlose oder
Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund Beleidigung innerhalb eines vertraulichen Kollegengesprächs
Die
Weitergabe der Äußerungen durch Kollegin unerheblich
Für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2015
Quelle: Landesarbeitsgericht Mainz, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 18.09.2014
[Aktenzeichen: 3 Ca 719/14]
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Dokument-Nr. 21086
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