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Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2019
- 65 S 227/18 -
Unwirksame Eigenbedarfskündigung wegen fehlenden Visums des Vermieters zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland
Fehlendes Visum steht Realisierbarkeit des Eigennutzungswunschs entgegen
Eine Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist unwirksam, wenn der Vermieter über kein Visum zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland verfügt. In diesem Fall ist die Realisierung des Eigennutzungswunsches nicht möglich. Dies gilt selbst dann, wenn die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis möglich ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sprach der Vermieter einer Wohnung in Berlin im März 2018 eine
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung des Vermieters zurück. Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung bestehe nicht, da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2019, 1244/rb)
- Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Urteil vom 24.10.2018
[Aktenzeichen: 2 C 236/18]
- Eigenbedarfskündigung setzt Nachweis von ernsthaftem Überlassungs- und Nutzungswillen voraus
(Amtsgericht München, Urteil vom 13.04.2018
[Aktenzeichen: 433 C 16581/17]) - Bei Wohnsitz im Ausland bedarf Eigenbedarfskündigung nähere Erläuterung zum Rückkehrwillen, zum Rückkehrgrund und zur geplanten Nutzung der Wohnung
(Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 05.05.2021
[Aktenzeichen: 49 C 569/20]) - Eigenbedarfskündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses als Einfamilienhaus ohne Vorliegen einer Baugenehmigung für den Umbau unwirksam
(Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.10.2023
[Aktenzeichen: 49 C 294/22])
Jahrgang: 2019, Seite: 1244 GE 2019, 1244
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Dokument-Nr. 28104
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