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Amtsgericht Ahrensburg, Beschluss vom 18.01.2021
- 49c C 48/21 -
Überspitzte und übertriebene Formulierungen in hitzigen zivilgerichtlichen Streitigkeiten zulässig
Kein Anspruch auf Unterlassung
Im Rahmen einer hitzigen zivilgerichtlichen Streitigkeiten darf überspitzt und übertrieben formuliert werden. Ein Anspruch auf Unterlassung besteht dann nicht. Dies hat das Amtsgericht Ahrensburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall befanden sich ein Rechtsanwalt und eine Frau jedenfalls seit dem Jahr 2019 in mehreren zivilgerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Amtsgericht Ahrensburg. In diesem Zusammenhang richte die Frau Schreiben an das Gericht, in dem sie unter anderem behauptete, der Anwalt sei insolvent und habe seine Zahlungsunfähigkeit dem Amtsgericht Ahrensburg angekündigt sowie die Existenz und die Anwaltszulassung des Anwalts sei offensichtlich in ernsthafter Gefahr, was einen Anstandsverlust nach sich ziehe. Der Anwalt hielt die Äußerungen für unzulässig und nahm die Frau im Wege der einstweiligen Verfügung auf
Kein Anspruch auf Unterlassung
Das Amtsgericht Ahrensburg entschied gegen den Anwalt. Ihm stehe kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2021
Quelle: Amtsgericht Ahrensburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30441
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