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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.08.2022
- 3 M 65/22 -
Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad auf gemeinsamen Fuß- und Radweg im Glauben Fußweg zu befahren rechtfertigt Anordnung zur Beibringung eines MPU-Gutachtens
Fehlende Begutachtung begründet Entzug der Fahrerlaubnis
Begeht ein Radfahrer eine Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,85 Promille auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg im Glauben, einen Fußweg zu benutzen, rechtfertigt dies gemäß § 13 Nr. 2c FeV die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Kommt der Radfahrer dieser Pflicht nicht nach, kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2021 wurde ein
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
Das Verwaltungsgericht Magdeburg lehnte den Eilantrag des Radfahrers ab. Dagegen richtete sich dessen Beschwerde. Der
Oberverwaltungsgericht bejaht Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die
Irrige Annahme zur Benutzung eines Fußwegs unbeachtlich
Die irrige Annahme des Radfahrers, einen Fußweg zu benutzen, sei nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts unbeachtlich. Denn auch die verbotswidrige Benutzung eines öffentlichen für den Fahrradverkehr nicht freigegebenen Fußweg sei von der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr umfasst. Der
Keine unverhältnismäßige Gleichsetzung von Trunkenheitsfahrten mit Rad und Kfz
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts liege auch keine unverhältnismäßige Gleichsetzung der Trunkenheitsfahrten mit einem Rad und einem Kfz vor. Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisierten Zustand stelle mit jedem Fahrzeug eine gravierende Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs dar. Da eine festgestellte Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr den Verdacht eines die Fahreignung ausschließenden Alkoholmissbrauchs begründet, müsse schon aus Gründen der Gefahrenabwehr den Eignungszweifeln nachgegangen werden, gleichgültig welches Fahrzeug geführt wurde.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 16.06.2022
[Aktenzeichen: 1 B 30/22]
- Untersagung des Führens von Fahrrädern wegen Missachtung der Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Trunkenheitsfahrt
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.04.2022
[Aktenzeichen: 11 CS 21.2988]) - Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad unterwegs: Fahrerlaubnisentzug und Radfahrverbot rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 08.08.2014
[Aktenzeichen: 3 L 636/14.NW])
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Dokument-Nr. 32235
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