Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008
- 109 C 256/07 -
Einsatz von Trocknungsgeräten rechtfertigt Mietminderung von 100 %
Schimmelbildung, Feuchtigkeit, aufgebrochenes Laminat sowie fehlende Verfliesung auf dem Balkon begründet Minderung von 33 %
Verursachen Trocknungsgeräte in einer Wohnung einen Lärmpegel von 50 dB (A), ist ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar. Der Mieter darf daher seine Miete um 100 % mindern. Zudem rechtfertigt eine Schimmelbildung im Bad, Feuchtigkeit und aufgebrochenes Laminat im Flur sowie eine fehlende Verfliesung des Balkons eine Mietminderung von insgesamt 33 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kam es in einer Mietwohnung zu einer Schimmelbildung im Bad. Außerdem brach das Laminat im Flur, da es aufgrund der Feuchtigkeit in der Wohnung aufgequollen war und sich Wellen gebildet hatten. Der Mieter machte aufgrund dessen eine Mietminderung geltend. Hintergrund der Schimmelbildung und der Feuchtigkeit war eine Undichtigkeit an der Wasseruhr. Der dadurch entstandene Wasserschaden konnte nur durch den Einsatz von Trocknungsgeräten beseitigt werden. Da diese jedoch einen erheblichen Lärm verursachten, minderte der Mieter auch deswegen seine Miete. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete wegen der verschiedenen Mängel mindern dürfen.Das Amtsgericht hielt... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom29.03.2012
- 1 S 176/11 -
Beseitigung eines Schimmelbefalls durch Trocknungsgeräte berechtigt zu einer Mietminderung
Dauer der Mangelbeseitigung von 1,5 Monaten berechtigt zur fristlosen Kündigung
Wird der Lebensraum in einer Wohnung durch das Aufstellen von Trocknungsgeräten und das Abrücken der Möbel von den Wänden zwecks Beseitigung eines Schimmelbefalls massiv reduziert, so berechtigt dies zu einer Mietminderung von 80 %. Dauert die Mangelbeseitigung 1,5 Monate ist weiterhin eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Dies hat das Landgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Beschluss vom18.08.2002
- 67 T 70/02 -
Ausfall der Wasser- und Gasversorgung sowie der Heizung rechtfertigt Mietminderung von 100 %
Recht zur Mietminderung insbesondere wegen Ausfalls des Herds und der Heizung in den Heizmonaten
Wird sowohl die Wasser- als auch die Gasversorgung unterbrochen und führt dies zu einem Ausfall der Kochmöglichkeit und der Heizung in den Heizmonaten, so kann der Mieter seine Miete um 100 % mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom10.07.1998
- 64 S 21/98 -
Nicht funktionierende Klingel- und Türöffnungsanlage, fehlender Keller, 1 qm großer Wasserfleck, fehlende Teppichleisten und Reparaturarbeiten im Bad rechtfertigen eine Mietminderung
Minderung der Bruttokaltmiete
Ist die Klingel- und Türöffnungsanlage funktionsunfähig, fehlt der Keller, befindet sich vor dem Bad ein 1 qm großer Wasserfleck, fehlen die Teppichleisten und werden drei Tage lang Reparaturarbeiten im Bad ausgeführt, so berechtigt dies den Mieter zu einer Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom15.05.1975
- 7 O 80/74 -
Heizungsausfall während der Wintermonate - 100 % Mietminderung
Unbeheizbare Räume sind in Herbst und Winter praktisch unbenutzbar - Mietminderung unabhängig von Verschulden des Vermieters
Zum Aufenthalt von Menschen bestimmte Räume ohne Heizmöglichkeit sind in den Herbst- und Wintermonaten praktisch unbenutzbar. Die Miete kann um 100 % gemindert werden. Dies entschied das Landgericht Hamburg 1975 in einem Fall, in dem die Ölheizung einer Wohnung ausgefallen war und die Vermieterin sie trotz Mangelanzeige nicht reparierte. Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Köln, Urteil vom01.04.1996
- 206 C 85/95 -
33 % Mietminderung bei Unbenutzbarkeit von Bade- und Duschanlage
Erhebliche Beeinträchtigung
Ist in einer Wohnung die einzig vorhandene Bade- oder Duschanlage nicht nutzbar, so kann der Mieter die Miete um 1/3 mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom04.06.1993
- 64 T 69/93 -
Keine Heizung und kein Warmwasser berechtigen zur Mietminderung von 50 %
Fehlende Gasversorgung als Mietmangel
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Bundesgerichtshof, Urteil vom13.04.2000
- I ZR 282/97 -
Kalkofes Mattscheibe - BGH entscheidet über Satire auf Fernsehshow
Landgericht Berlin, Urteil vom13.01.2004
- 64 S 334/03 -
Baulärm außerhalb und in der Wohnung sowie vorhandenes Bordell im Haus rechtfertigen eine Mietminderung
Recht zur Minderung ebenfalls bei Loch im Fußboden, stark verkalkter Toilette, schlechtem Geruch im Bad, verkeimten und verkalkten Bad, loser Steckdose, Risse in der Decke und Wasserschaden
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Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom25.06.2012
- 93 C 2696/11 -
Recht zur Mietminderung wegen Gerüst und Bauarbeiten am Haus
Höhe der Mietminderung einzelfallabhängig / Minderung von bis zu 20 % möglich
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Amtsgericht München, Urteil vom11.06.2010
- 412 C 11503/09 -
Mietminderung bei Schimmelbildung bis zu 100 % möglich
Ständiges, durchgehendes Lüften zur Vermeidungen von Schimmel für Mieter unzumutbar
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Amtsgericht München, Urteil vom17.10.2005
- 461 C 18919/05 -
Sachbeschädigungen durch einen Mieter begründen fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund schwerer Vertragsverletzung unzumutbar
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Amtsgericht Köln, Urteil vom25.10.2011
- 224 C 100/11 -
Massive Schimmelbildung im Wohnzimmer, fehlende Duschmöglichkeit sowie Lärm durch Trocknungsgeräte rechtfertigen Mietminderung von 80 %
Wasserschaden führte zu massiven Beeinträchtigungen
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom20.04.1988
- 15 W 168/88 -
Schuhe vor der Wohnungstür gefährden nicht die Sicherheit auf dem Hausflur
Verkehrssicherungspflicht gebietet es Hauseigentümern nicht, im Haus einen Zustand völliger Gefahrenfreiheit zu schaffen
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Landgericht Berlin, Urteil vom20.10.1992
- 65 S 70/92 -
Keine Heizung im Winter: 100 % Mietminderung
Wohnung ist im Gebrauchswert erheblich beeinträchtigt
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Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom15.01.2014
- 2 C 207/13 -
Recht zur Mietminderung in Höhe von jeweils 3 % bei Unbenutzbarkeit des Balkons im Winter und bei defektem Fahrstuhl
Zum Mietvertragsbeginn erkennbare Bauarbeiten schließt Minderungsrecht wegen damit einhergehenden Beeinträchtigungen aus
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Amtsgericht Potsdam, Urteil vom09.03.1995
- 26 C 406/94 -
Mietminderung wegen fehlender Klingel, defektem Briefkasten, überlaufender Mülltonne, Unbenutzbarkeit der Terrasse und nichtabschließbarer Wohnungstür
Berechtigte Mietminderung, wenn bezogene Wohnung einer Baustelle gleicht
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Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom17.02.1988
- 3 C 551/87 -
Mäuseplage und Ausfall der Warmwasserversorgung rechtfertigen eine Mietminderung in Höhe von 10 und 15 Prozent
Mäusedreck, angeknabberte Vorratstüten und fehlendes Warmwasser über mehrere Monate stellen einen Mangel der Mietsache dar
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Amtsgericht Goslar, Urteil vom18.09.1973
- 8 C 716/72 -
Mietminderung bei Unbenutzbarkeit der Badewanne
Mieter kann Wohnung nur eingeschränkt nutzen
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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom19.04.2007
- 10 C 24/07 -
20 % Mietminderung bei 16 Tagen Fahrstuhl-Ausfall für Mieter in der 10. Etage
Ein Mieter, der in der 10. Etage eines Hochhauses wohnt, und über längere Zeit nicht den Fahrstuhl nutzen kann, darf die Miete um 20 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mainz, Urteil vom28.11.1996
- 10 C 49/96 -
Bauarbeiten und Fassaden-Gerüst: Mietminderung bei eingerüstetem und mit Folie verklebtem Wohnhaus
Kann eine Wohnung nicht wie im Mietvertrag vorgesehen genutzt werden, so besteht in der Regel ein Anspruch auf Minderung der Miete. Sperrt eine an den Fenstern angebrachte Folie das Tageslicht vollständig aus, so dass künstliches Licht erforderlich wird, und sind Staub und Lärm durch Bauarbeiten ständiger Begleiter des Alltags, so ergeben sich daraus Mietminderungsquoten um 15 und 25 Prozent. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Mainz hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom03.03.1989
- 30 O 1123/87 -
Lärm durch Hahnengeschrei: Besitzer muss Lärmstörungen verhindern
Geht von einem Hahn aufgrund seines Geschreis eine wesentliche Lärmbelästigung aus, so muss der Besitzer durch geeignete Maßnahmen die Lärmstörung verhindern. Die besondere Lästigkeit des Krähens ergibt sich aus der Plötzlichkeit sowie der Tonalität und Modalität des Geräuschs. Dies hat das Landgericht München I entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Görlitz, Urteil vom15.05.1997
- 3 C 1347/96 -
Mietminderung: 14-15°C warme Räume in den Wintermonaten rechtfertigen Mietminderung von 70 %
Führt ein Mangel der Heizungsanlage dazu, dass die Räume nur 14-15°C warm werden, so rechtfertigt dies in den Wintermonaten eine Mietminderung von 70 %. Zudem kann bei Auftreten von braunem, extrem eisenhaltigem Wasser die Miete um 20 % gemindert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Görlitz hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom17.10.2013
- 202 C 180/13 -
Kein Recht zur Mietminderung bei erkennbar vorhersehbaren Bauarbeiten auf Nachbargrundstück
Ist zum Mietvertragsbeginn erkennbar, dass auf dem benachbarten Grundstück zukünftig Bauarbeiten stattfinden können, so schließt dies das Recht zur Mietminderung aus, sobald es zu Baumaßnahmen kommt. Ein Mieter muss mit zukünftigen Bauarbeiten rechnen, wenn nur eine Teilfläche des Grundstücks mit einem alten Gebäude bebaut ist und sich auf dem Rest des Grundstücks ein Parkplatz und Bäume befinden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Grevenbroich, Urteil vom26.09.2000
- 5 Ds 6 Js 136/00 -
Flucht eines Fahrgastes berechtigt Taxifahrer zum notfalls gewaltsamen Festhalten des flüchtenden Fahrgastes
Flüchtet ein Fahrgast ohne den Fahrpreis zu bezahlen, so darf der Taxifahrer zur Feststellung der Identität des Fahrgastes diesen gemäß § 127 Abs. 1 StPO und § 229 BGB notfalls mit Gewalt festhalten. Wehrt sich der Fahrgast gegen die Festnahme, so kann dies eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung nach sich ziehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Grevenbroich hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom19.01.2009
- 35 C 39/08 -
Gültigkeit einer Mehrfacheintrittskarte darf nicht auf ein Jahr beschränkt werden
Erwirbt ein Kunde eine Mehrfacheintrittskarte, z.B. für eine Bade- und Saunalandschaft, darf die Gültigkeit dieser Eintrittskarte nicht auf ein Jahr beschränkt sein. Eine Gültigkeitsbefristung ist zwar grundsätzlich zulässig. Die gesetzliche Regelung sieht jedoch eine Verjährungsfrist von drei Jahren vor. Eine Befristung auf ein Jahr stellt somit eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung dar und ist daher unzulässig. Dies entschied das Amtsgericht Wuppertal. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom15.11.2000
- 12 C 214/00 -
Warmwasser: Bei übermäßigem Kaltwasservorlauf ist Mietminderung von 10 % gerechtfertigt
Der normgemäße Kaltwasservorlauf bei der Entnahme von Warmwasser darf nicht länger als 10 Sekunden dauern. Dabei dürfen höchstens 5 Liter Kaltwasser vorlaufen. Dies entschied das Amtsgericht Köpenick in einem Fall, in dem es in der Wohnung eines Mieterehepaars zu einem Kaltwasservorlauf von ca. 10 Liter kam, bevor warmes Wasser aus der Leitung floss. Dies geschah immer dann, wenn längere Zeit kein Warmwasser abgenommen wurde, insbesondere also am Morgen. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom15.03.2002
- 63 S 54/00 -
Mietminderung bei schadhaften Stufen, fehlendem Kokosläufer, mangelhaften Fenstern, klemmendem Haustürschloss, Dachausbau und vielen anderen Mietmängeln
Wird das Dach ausgebaut, kann der Mieter die Miete um 20 % mindern. Ebenso steht dem Mieter eine Mietminderung zu, wenn der Parkettboden erheblich beschädigt ist. Viele andere "Mängel", wie z.B. eine defekte Hausnummernbeleuchtung, eine glatte Stufe, rechtfertigen keine Mietminderung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Jülich, Urteil vom10.04.2012
- 4 C 85/11 -
Nicht verkehrssicheres Treppengeländer berechtigt zu einer Mietminderung
Ist das Treppengeländer in einem Wohnhaus nicht verkehrssicher, so darf der Mieter die Miete um 10 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Jülich hervor. Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.06.2013
- IX ZR 310/12 -
Guthaben aus Betriebskostenabrechnung eines ALG II Mieters ist nicht pfändbar
Erhält ein Mieter aufgrund einer Betriebskostenabrechnung ein Guthaben, so ist dieses dann nicht pfändbar, wenn der Mieter ALG II bezieht. Denn es besteht die Gefahr, dass es zu Kürzungen der Sozialleistung kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshof hervor. Lesen Sie mehr