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Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 13.08.2013
- 7 A 2057/12 -
Realschulabschluss im verkürzten Bildungsgang G 8 erst nach erfolgreicher Jahrgangsstufe 10
Für Gleichstellung mit einem Realschulabschluss ist ein Jahr in der gymnasialen Oberstufe notwendig
Schülerinnen und Schüler im verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G 8) können eine Gleichstellung mit dem Realschulabschluss erst nach einem Jahr in der gymnasialen Oberstufe, d. h. nach dem erfolgreichen Absolvieren der Jahrgangsstufe 10, erreichen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Schüler geklagt, der im Schuljahr 2009/2010 die Jahrgangsstufe 9 eines Gymnasiums im verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G 8) besucht hatte. Mit Schreiben seines Anwalts vom Mai 2010 beantragte er, ihm zum Ende des Schuljahres 2009 /2010 ein Zeugnis über den Erwerb der Mittleren Reife, konkret mit dem Vermerk auszustellen: „Dieses Zeugnis ist dem mittleren Abschluss/Realschulabschluss gleichgestellt.“ Diesen Antrag lehnte das Land Hessen im Juli 2010 ab. Die gegen diese Ablehnung erhobene Klage wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 20. Januar 2010 abgewiesen. Die dagegen eingelegte... Lesen Sie mehr