die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Gelsenkirchen“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.10.2009
- S 31 AS 174/09 ER -
Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf Beiträge für private Krankenversicherung
Jobcenter müssen auch Privatkasse voll zahlen
Privat versicherte Hartz-IV-Empfänger haben ein Anrecht auf Erstattung der vollen Beiträge. Das hat das Sozialgericht Gelsenkirchen per Eilbeschluss entschieden.
Die Entscheidung betrifft Arbeitslose, die privat versichert waren und seit 2009 zum Basistarif versichert werden müssen. Weil das Jobcenter bisher nicht die vollen Beiträge von Privatkassen erstattet hat, mussten Arbeitslose draufzahlen.Im zugrunde liegenden Fall hatte eine privat versicherte Frau mit drei Kinder geklagt. Die Behörde hatte ihr zwar Hartz-IV-Leistungen bewilligt, jedoch nicht die Krankenkassenbeiträge für die private Krankenversicherung übernommen. Hierauf habe die Frau keinen Anspruch.Das wertete das Gericht als "systemwidrige Belastung", die den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz... Lesen Sie mehr