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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Familienrecht“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.04.2024
- 7 UF 46/23 -
Heimunterbringung zur Überwindung der Ablehnung eines Kindes gegenüber dem nicht-betreuenden Elternteil ist rechtswidrig
Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor
Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, da eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht betreuenden Vater nicht mehr sehen möchte und es deswegen zu einem Kontaktabbruch kommt. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden. Die von dem Kind empfundene Ablehnung des nicht betreuenden Elternteils kann - wenn überhaupt - durch eine Heimunterbringung nicht ohne gravierende Verletzung des Grundrechts des Kindes auf freie Persönlichkeitsentwicklung überwunden werden. Die negativen Folgen dieser Grundrechtsverletzung überwiegen nach Auffassung des OLG das berechtigte Umgangsinteresse des Vaters. Eine Maßnahme, mit der ein Kind über eine Heimunterbringung dazu gebracht werden soll, gegen seinen Willen in den Haushalt desjenigen Elternteiles zu wechseln, zu dem es aktuell jeden Kontakt ablehnt, ist daher nicht rechtmäßig.
In dem Verfahren ging es um ein Mädchen, das ausschließlich im Haushalt seiner Mutter aufgewachsen war. Nach langjährigen regelmäßigen und ausgedehnten Umgangskontakten zum getrenntlebenden Vater hatte das Kind im Alter von sieben Jahren plötzlich Umgänge verweigert. Die Mutter war davon ausgegangen, dass es zwischen Vater und Tochter zu sexuell getönten Vorfällen gekommen war. Sie hatte das Mädchen seither in seiner Umgangsverweigerung bestärkt. Ein Sachverständigengutachten hatte ergeben, dass kein für eine strafrechtliche Verurteilung hinreichender Tatverdacht eines Kindesmissbrauchs vorlag. Es sprach daher, so der Senat, einiges dafür, dass die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.04.2024
- 6 UF 204/23 -
Sogenannte afghanische Handschuh-Ehe kann in Deutschland wirksam sein
Antrag auf Aufhebung der Ehe zurückgewiesen
Eine in Abwesenheit eines Ehepartners in Afghanistan geschlossene sog. Handschuh-Ehe widerspricht nicht dem ordre public, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass für den Willen der Eheschließung selbst eine Stellvertretung vorliegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt den Beschluss des Amtsgerichts, dass diese Ehe nicht aufzuheben, auf den Hilfsantrag hin aber zu scheiden ist.
Die Beteiligten, beide afghanische Staatsangehörige, haben im Januar 2022 in Afghanistan die Ehe in Form einer sog. Handschuh-Ehe geschlossen. Bei der Eheschließung war nur die Antragsgegnerin anwesend, nicht aber der Antragsteller, der seit 2015 in Deutschland lebte. Seit der Verlobungsfeier 2019 telefonierten die Beteiligten regelmäßig miteinander, insbesondere fanden Videotelefonate... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.03.2024
- 1 UF 160/23 -
Getrenntleben der Eheleute trotz gemeinsamer Wohnung
Getrennt leben auch in gemeinsamer Wohnung möglich
Die Annahme der Trennung der Eheleute erfordert ein der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung. Verbleibende Gemeinsamkeiten in Form gemeinsamer Mahlzeiten, der Vornahme von Erledigungen und Einkäufen für den anderen stehen der Trennung nicht entgegen, wenn sie sich als unwesentlich darstellen. Dies gilt auch für einen freundschaftlichen, anständigen und vernünftigen Umgang der Ehegatten miteinander, insbesondere, wenn gemeinsame Kinder im Haushalt leben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit heute veröffentlichter Entscheidung der Beschwerde der Ehefrau auf Feststellung eines früheren Trennungszeitpunkts Recht gegeben.
Die Eheleute streiten um den Zeitpunkt der wechselseitigen Auskunftsverpflichtung zum Trennungsvermögen im Rahmen ihres Scheidungsverfahrens. Wenn die Scheidung beantragt ist, kann jeder Ehegatte von dem anderen Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen (§ 1379 BGB). Dieser Auskunftsanspruch soll den Schutz des ausgleichsberechtigten Ehegatten vor - für die Berechnung... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.02.2024
- 1 UF 75/22 -
Kontakt über Dating-Plattform begründet nicht Zweifel an Vaterschaft
Verdacht des Mehrverkehrs begründet keine schwerwiegenden Zweifel gegen die gesetzliche Vaterschaftsvermutung
Bei der Feststellung, ob schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft vorliegen, reicht ein nur möglicher, aber weder wahrscheinlicher noch bewiesener Mehrverkehr nicht aus. Insbesondere aus der Tatsache, dass sich die Mutter des Kindes und der Putativvater über ein Internetportal kennengelernt haben, drängt sich nicht auf, dass die Mutter in der Empfängniszeit mit Anderen geschlechtlich verkehrt hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden und die Beschwerde des (Putativ)Vaters gegen den seine Vaterschaft feststellenden Beschluss des Amtsgerichts zurückgewiesen.
Ein Mann und eine Frau lernen sich über ein Online-Portal kennen und zeugen ein Kind. Die Antragstellerin begehrte vor dem Amtsgericht die Feststellung, dass der nunmehrige Beschwerdeführer ihr Vater ist. Dies stellte das Amtsgericht antragsgemäß fest.Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Vaters hatte vor dem OLG nach durchgeführter Beweisaufnahme und Einholung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 07.02.2024
- 2 WF 26/24 -
Außereheliche Beziehung mit Folgen ist nicht immer ein Härtefall
Voraussetzungen für Härtefallscheidung nicht gegeben
Das Pfälzische Oberlandesgerichts entschied, dass eine Ehefrau, die aufgrund einer außerehelichen Beziehung ein Kind erwartet, sich nicht wegen unzumutbarer Härte vor Ablauf des sogenannten Trennungsjahres scheiden lassen kann.
Die Eheleute leben seit August 2023 getrennt. Die Ehefrau ist bereits wieder in einer anderen Beziehung und erwartet aus dieser Beziehung im Juni 2024 ein Kind. Aus diesem Grund wollte sich die Ehefrau noch vor Ablauf des sogenannten Trennungsjahres scheiden lassen und beantragte hierfür die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Sie beruft sich unter anderem darauf, dass das Abwarten... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 09.04.2024
- 1 BvR 2017/21 -
Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind mit dem Elterngrundrecht unvereinbar
BVerfG stärkt Rechte leiblicher Väter
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Sie trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung. Diese gehören zu den Eltern im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) und können sich auf das Elterngrundrecht ebenso wie die rechtlichen Eltern des Kindes berufen.
Das Elterngrundrecht bedarf einer Ausgestaltung durch den Gesetzgeber. Er kann dabei — abweichend vom bisherigen Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) — die rechtliche Elternschaft des leiblichen Vaters neben der Mutter und dem rechtlichen Vater vorsehen. Hält er dagegen an einer Beschränkung der rechtlichen Elternschaft auf zwei Elternteile fest, muss zugunsten des leiblichen Vaters... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.01.2024
- XII ZB 385/23 -
Umgang mit Kind darf nicht an Geldzahlungen geknüpft sein
Umgangsvereinbarung "Geld gegen Kinder" ist sittenwidrig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Elternvereinbarung zum persönlichen Umgang mit dem Kind nicht unter Umgehung einer gerichtlichen Kindeswohlkontrolle durch Vereinbarung einer Vertragsstrafe oder einer vertragsstrafenähnlichen Klausel erzwingbar gemacht werden kann.
Die Antragstellerin ist peruanische Staatsgehörige. Aus ihrer 2002 geschlossenen Ehe mit dem Antragsgegner, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sind eine 2007 geborene Tochter und ein 2012 geborener Sohn hervorgegangen. Der letzte gemeinsame Aufenthalt der Ehegatten war in Deutschland, wo der Antragsgegner weiterhin lebt und arbeitet. Die Antragstellerin siedelte 2011 unter... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2024
- 1 ORs 36 SRs 752/23 -
Verwertbarkeit der Angaben zur Begründung eines Gewaltschutzantrags im Strafverfahren trotz Zeugnisverweigerungsrechts
Begründung eines Gewaltschutzantrags stellt keine amtlich initiierte Vernehmung dar
Macht eine Zeugin in einem Strafverfahren gegen ihren Ehemann von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, so bleiben ihre Angaben gegenüber dem Familiengericht zur Begründung eines Gewaltschutzantrags verwertbar. Die Vorschritt des § 252 StPO greift in diesem Fall nicht, da sie nur für amtlich initiierte Vernehmungen gilt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2021 kam es in der Wohnung einer Frau in Baden-Württemberg zu einer Auseinandersetzung mit ihrem Ehemann. Das Paar hatte sich getrennt. Im Rahmen des Streits schlug der Ehemann seiner Frau mehrmals mit der Faust ins Gesicht und drohte mit einem großen Messer damit, sie umzubringen. Die Frau hatte aufgrund des Vorfalls einen Gewaltschutzantrag... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 18.01.2024
- 9 UF 744/23 -
Umgang dient bei gemeinsamer elterlicher Sorge auch der Verteilung der Betreuungslast
Bei erweiterten Umgängen ist Einschaltung einer Fremdbetreuung zumutbar
Der Umgang dient bei gemeinsamer elterliche Sorge auch der Verteilung der Betreuungslast zwischen den Elternteilen. Bei erweiterten Umgängen ist es dem umgangsberechtigten Elternteil zumutbar, für einzelne Termine eine Fremdbetreuung einzuschalten. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf Antrag der Kindesmutter regelte das Amtsgericht Fürth im Juli 2023 den Umgang des Vaters mit seinen beiden Kindern. Die Kinder waren 11 und 14 Jahre alt. Der Vater sollte die Kinder alle zwei Wochen von Donnerstag nach der Schule bis Montag zur Schule betreuen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters. Er... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.11.2023
- 4 UF 108/23 -
Ruhen der elterlichen Sorge: Erfordernis der Bestellung eines Vormunds trotz Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt
Befugnisse aufgrund Inobhutnahme nur vorläufiger Natur
Wird das Ruhen der elterlichen Sorge angeordnet, ist die Bestellung eines Vormunds angezeigt. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Kind vom Jugendamt gemäß § 42 SGB VIII in Obhut genommen wurde, da die Befugnisse aus einer Inobhutnahme nur vorläufiger Natur sind. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2022 wurde im Ruhrgebiet ein unbegleitetes, minderjähriges Kind aus dem Kurdengebiet der Türkei vom Jugendamt in Obhut genommen. Zu den Eltern des Kindes bestand alle zwei bis vier Wochen telefonischer Kontakt. Aufgrund technischer Schwierigkeiten und der Sprachbarriere war die Kommunikation sehr eingeschränkt. Das Jugendamt beantragte... Lesen Sie mehr
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