die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Kirchheim unter Teck“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Kirchheim unter Teck, Urteil vom 16.10.2020
- 2 C 251/20 -
Kein Zugang eines Mieterhöhungsverlangens bei Zustellung an unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehenden Mieter
Spätere zufällige Kenntnisnahme des Schreiben durch Betreuer bewirkt kein Zugang
Ein Mieterhöhungsverlangen geht nicht zu, wenn das Schreiben an einen unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehenden Wohnungsmieter adressiert wird. Dass der Betreuer später zufällig Kenntnis von dem Erhöhungsverlangen erhält, bewirkt keinen Zugang. Dies hat das Amtsgericht Kirchheim unter Teck entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2020 erhielt eine Wohnungsmieterin ein an sie adressiertes Mieterhöhungsverlangen des Vermieters. Jedoch stand die Mieterin unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Die Betreuerin erhielt von dem Schreiben zufällig Kenntnis. Der Vermieter war nunmehr der Meinung, dass das Mieterhöhungsverlangen wirksam zugegangen sei und verlangte die Erteilung der Zustimmung zur Mieterhöhung. Da dies verweigert wurde, erhob der Vermieter Klage.Das Amtsgericht Kirchheim unter Teck entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zur Mieterhöhung zu.... Lesen Sie mehr