die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Bückeburg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bückeburg, Urteil vom 12.10.1999
- 73 C 353/99 (VI) -
Kein Anspruch auf Beseitigung einer Schlange bei bloßen Ekelgefühlen anderer Mieter
Überempfindlichkeiten rechtfertigen keine besondere Rücksichtnahme sowie Einschränkungen von Freiheitsrechten
Solange von einer Schlangenhaltung keine Gefahren oder Belästigungen für andere Mieter ausgehen, kann nicht deren Beseitigung verlangt werden. Bloße Ekelgefühle anderer Mieter stellen unbeachtliche Überempfindlichkeiten dar und rechtfertigen daher keine besondere Rücksichtnahme oder Einschränkung von Freiheitsrechten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bückeburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte ein Vermieter von einer Mieterin die Beseitigung einer Schlange, welche sie in ihrer Wohnung hielt. Er begründete sein Begehren damit, dass sich andere Mieter vor der Schlange ekelten. Da sich die Mieterin weigerte die Schlange zu entfernen, landete der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Bückeburg entschied gegen den Vermieter. Diesem habe kein Anspruch auf Beseitigung der Schlange zugestanden. Denn dabei habe es sich um einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehandelt. Weder haben objektive Gefahren noch Belästigungen durch Geräusche und Gerüche vorgelegen.... Lesen Sie mehr