Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 29.02.2008
- 19 K 3459/07 -
NRW: Rauchverbot in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist rechtmäßig
Kein Anspruch auf Raucherraum und Rauchpausen während der Kernarbeitszeit
Das Rauchverbot in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist rechtmäßig. Mitarbeiter haben weder Anspruch auf einen Raucherraum noch auf Rauchpausen während der Kernarbeitszeit. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und wies damit die Klage eines städtischen Beamten ab.
Bereits seit März 2007 gilt in allen Dienstgebäuden der Stadt ein absolutes
Gericht wendet neues Nichtraucherschutzgesetz an
Das Verwaltungsgericht gab nun der Stadt recht und hatte dabei das zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene nordrhein-westfälische
Kein Rechtsanspruch auf Raucherraum
Einen Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Einrichtung eines Raucherraums oder geschützten Unterstandes außerhalb des Dienstgebäudes gebe es nicht, entschieden die Richter. Auch sei nicht zu beanstanden, dass die Stadt während der Kernarbeitszeiten im Einvernehmen mit dem Personalrat eine Anwesenheitspflicht angeordnet habe. Dies diene dazu, die Erreichbarkeit der städtischen Mitarbeiter für den Bürger, aber auch für Kollegen und Vorgesetzte sicherzustellen. Das Verbot, den Arbeitsplatz während der Kernarbeitszeit zu verlassen, sei nicht unverhältnismäßig und auch für Raucher zumutbar. Eine tägliche "Abstinenz" von längstens drei Stunden müsse der Kläger hinnehmen, zumal die Stadt ihren Mitarbeitern eine angemessene Übergangszeit eingeräumt habe, um ihr Rauchverhalten umzustellen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 29.02.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5684
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5684
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.