Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 3674
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 3674
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 3674:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom06.08.2014
- 10 S 55/13 -
Kein Blaulicht und Martinshorn für Fahrzeuge eines Hausnotrufdienstes
Ein Hausnotrufdienst darf seine Fahrzeuge nicht mit Blaulicht und Martinshorn ausrüsten. Eine entsprechende Genehmigung darf nicht erteilt werden, da andernfalls die Wirkung der Warneinrichtung beeinträchtigt werden kann und die Gefahr von schweren Unfällen vergrößert wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 3674 wird teils auch als „NJW 14, 3674“, „NJW 2014, S. 3674“ oder „NJW 14, S. 3674“ zitiert.