Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2013, 281
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2013, Seite: 281
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2013, 281:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom25.01.2012
- 1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09 -
Randale und Polizeiverhör – Berichterstattung über die Söhne von Uwe Ochsenknecht zulässig
Eine Berichterstattung im Internet über nächtliche Randale der Söhne von Uwe Ochsenknecht und ein folgendes Polizeiverhör ist vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst. Auch im Hinblick auf die schutzbedürftigen Interessen von jungen Erwachsenen beziehungsweise Jugendlichen hat das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht grundsätzlich Vorrang vor der Meinungsfreiheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2013, 281 wird teils auch als „JuS 13, 281“, „JuS 2013, S. 281“ oder „JuS 13, S. 281“ zitiert.