Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DWW 1989, 362
Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW),
Jahrgang: 1989, Seite: 362
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DWW 1989, 362:
Landgericht Kleve, Urteil vom17.01.1989
- 6 S 311/88 -
Weckruf eines Hahns um 3.00 Uhr morgens ist in ländlichem Gebiet ortsüblich und muss deshalb hingenommen werden
Nutztierhaltung ist in ländlichem Gebiet üblich und muss deshalb von den Bewohnern hingenommen werden. Auch gegen Geräusche in der Nacht besteht kein Unterlassungsanspruch. Gegenmaßnahmen, die Tierlärm unterbinden könnten, wie beispielsweise ein schalldichter Hühnerstall, würden die Nutztierhaltung finanziell unrentabel machen und damit die Nutztierhaltung auf dem Land erheblich erschweren. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Kleve hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DWW 1989, 362 wird teils auch als „DWW 89, 362“, „DWW 1989, S. 362“ oder „DWW 89, S. 362“ zitiert.