Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 2014, 53
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2014, Seite: 53
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2014, 53:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.10.2013
- XI ZR 401/12 -
Banken dürfen keinen Erbschein verlangen
Banken und Sparkassen dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf die Vorlage eines kostenpflichtigen Erbscheins bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DNotZ 2014, 53 wird teils auch als „DNotZ 14, 53“, „DNotZ 2014, S. 53“ oder „DNotZ 14, S. 53“ zitiert.