Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BauR 2017, 927
Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR),
Jahrgang: 2017, Seite: 927
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BauR 2017, 927:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom01.02.2017
- 7 U 97/16 -
Genehmigtes Aufstellen eines Halteverbotsschildes: Privates Bau- und Umzugsunternehmen haftet für Sturz eines Fußgängers über Schildsockel
Genehmigt die zuständige Behörde einem privaten Bau- oder Umzugsunternehmen das Aufstellen eines mobilen Haltverbotsschildes, so haftet das Unternehmen für Verkehrssicherungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Schild. Eine Haftung des Staates gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG besteht nicht, da das Unternehmen nicht als Verwaltungshelfer auftritt und somit nicht Beamter im haftungsrechtlichen Sinn ist. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BauR 2017, 927 wird teils auch als „BauR 17, 927“, „BauR 2017, S. 927“ oder „BauR 17, S. 927“ zitiert.