die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Aurich“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Aurich, Beschluss vom 24.02.2005
- S 15 AS 11/05 ER -
Arbeitslosengeld II-Bezieher müssen ihr Mittelklasseauto nicht verkaufen
Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II muss seinen Mittelklassewagen im Wert von ca. 10.000 EUR nicht verkaufen. Das hat das Sozialgericht Aurich entschieden.
Es handelte sich dabei um einen PKW der Marke Skoda Octavia (Erstzulassung 27.06.2003). Der Wagen wurde im Juni 2003 als Neufahrzeug für 17.100 EUR gekauft.Das Gericht hielt das Fahrzeug für "angemessen". Es sei wenig sinnvoll, diesen Wagen gegen ein "geringwertiges, damit im Zweifel aber reparaturanfälligeres" Fahrzeug einzutauschen.Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II muss seinen Mittelklassewagen im Wert von ca. 10.000 EUR nicht verkaufen. Das hat das Sozialgericht Aurich entschieden. Lesen Sie mehr
Sozialgericht Aurich, Beschluss vom 17.03.2005
- S 25 AS 14/05 ER -
Eigenheimzulage bei Arbeitslosengeld II-Gewährung als Einkommen zu berücksichtigen
Die Eigenheimzulage ist bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II als Einkommen zu berücksichtigen. Das hat das Sozialgericht Aurich in einem Beschluss vom 17. März 2005 entschieden.
In dem nichtamtlichen Leitsatz teilt das Gericht mit: Die Eigenheimzulage ist grundsätzlich als Einkommen bei laufenden Leistungen nach dem SGB II anzurechnen. Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die jährlich gewährte Eigenheimzulage ab dem Zuflusszeitpunkt auf einen Zeitraum von 12 Monaten aufgeteilt wird. Die Eigenheimzulage ist bei der Gewährung von Arbeitslosengeld... Lesen Sie mehr