die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Neuruppin“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 16.04.2019
- 43 C 61/18 -
Bezeichnung der Mitarbeiterin einer Mitmieterin als "Fotze" rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung fristlose Kündigung des Mieters
Nachhaltige Störung des Hausfriedens durch schwere Beleidigung
Bezeichnet ein Wohnungsmieter die Mitarbeiterin einer Mitmieterin ohne rechtfertigenden Anlass als "Fotze", so kann ihm ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Durch die schwere Beleidigung stört der Mieter den Hausfrieden nachhaltig im Sinne von § 569 Abs. 2 BGB. Dies hat das Amtsgericht Neuruppin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Mieter einer Wohnung wurde im April 2018 ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt. Hintergrund dessen war, dass er eine Mitarbeiterin der Mieterin der Erdgeschossräume im Treppenhaus als "Fotze" bezeichnete. Der Mieter gab an, dass die Frau ihn barsch, unfreundlich und vorwurfsvoll aufgefordert habe, den Urin seiner Hundewelpen im Hausflur zu beseitigen, obwohl er schon im Begriff gewesen sei, dies zu tun. Er weigerte sich daher auszuziehen, so dass die Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung erhoben.Das Amtsgericht Neuruppin entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 12.11.2004
- 42 C 263/04 -
Recht zur Mietminderung bei hörbaren Darmgeräuschen des Nachbarn während des Badens und Toilettengeräusche von kleinen und großen Geschäften
Mietminderungsrecht aufgrund intimen Charakters der Geräusche
Kann ein Mieter aufgrund der Hellhörigkeit des Wohnhauses Darmgeräusche seines badenden Nachbarn hören, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Ein solches Recht besteht insbesondere deswegen, da die Geräusche einen intimen Charakter aufweisen. Dies hat das Amtsgericht Neuruppin entschieden, das in diesem Streitfall auch über viele weitere Geräusche entscheiden musste.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Erdgeschosswohnung ihre Miete, da sie sich aufgrund der besonderen Hellhörigkeit des Wohnhauses gestört fühlte. Verschiedene Geräuschimmissionen störten die Mieterin:Die Mieter, in der über ihrer Wohnung gelegenen Wohnung hatten die bisher freistehende Badewanne durch eine Einbaubadewanne ersetzt. Nach dem Einbau... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 15.01.2009
- 42 C 273/08 -
AG Neuruppin: Keine Zahlungspflicht des Mieters, wenn Nachmieter Wohnung nutzt
Miete muss nur bis zum Zeitpunkt der Übernahme durch den neuen Mieter übernommen werden
Zieht ein Mieter während der Kündigungsfrist vorzeitig aus, muss er üblicherweise dennoch die Miete zahlen. Überlässt aber der Vermieter während der Kündigungsfrist die Wohnung dem Nachmieter, beispielsweise für Renovierungsarbeiten, muss der bisherige Mieter nicht mehr zahlen. Dies entschied das Amtsgericht Neuruppin.
In dem zugrunde liegenden Fall kündigte der Mieter seine Wohnung fristgemäß zum 1. Januar 2009. Schon im Oktober 2008 zog er aus. Der Vermieter sicherte ihm zu, dass er in der Kündigungsfrist keine Miete mehr zahlen müsse, wenn ein Nachmieter gefunden werde. Tatsächlich fand sich eine Nachmieterin, die die Wohnung zum 1. Dezember 2008 anmietete. Der Vermieter übergab ihr die Wohnung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 04.09.2007
- 43 C 6/07 -
20 % Minderung: "Modernisiertes" Ferienhaus entpuppt sich als alt
20 Jahre altes Bad mit überstrichenen Fliesen
Wer eine "modernisierte" Ferienwohnung mietet, muss sich mit einem 20 Jahre alten Bad und anderen Mängeln nicht zufrieden geben. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Neuruppin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall mietete der spätere Kläger ein Ferienhaus. Im Reiseprospekt wurde es als "modernisiertes" Ferienhaus angeboten. Tatsächlich war das Bad aber 20 Jahre alt und wies erhebliche Mängel auf. So waren Fliesen überstrichen und die Badewanne hatte scharfe Kanten. Die "Schlafkammer" war nur durch einen Perlenvorhang von der Küche getrennt. Der Mieter war erbost und... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 23.06.2004
- 42 C 64/04 -
Die Abrechnung der Betriebskosten muss nachvollziehbar sein
Bei einer Schätzung müssen die Grundlagen dargelegt werden
Ein Vermieter darf zwar grundsätzlich die Position "Brennstoffverbrauch" in der Betriebskostenabrechnung schätzen, wenn dafür ein Grund vorliegt (hier bejaht, weil zu spät aufgefallen ist, dass der Wärmezähler weit vor der Ablesung ausgefallen war).
Es muss dann allerdings für den Mieter nachvollziehbar dargelegt werden, auf welchen Grundlagen geschätzt wurde. Fehlen die Angaben in der Abrechnung, so muss der Mieter eine Nachzahlung nicht begleichen. Ein Vermieter darf zwar grundsätzlich die Position "Brennstoffverbrauch" in der Betriebskostenabrechnung schätzen, wenn dafür ein Grund vorliegt (hier bejaht, weil zu spät aufgefallen... Lesen Sie mehr