Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2015, 1309
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2015, Seite: 1309
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2015, 1309:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom09.03.2015
- 9 W 3/15 -
Halterhaftung bei Fahrzeugbrand aufgrund technischen Defekts durch Marderbiss
Kommt es zu einem Fahrzeugbrand und wird dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt, haftet dafür der Halter des in Brand geratenen Fahrzeugs gemäß § 7 Abs. 1 StVG, wenn der Brand auf einen technischen Defekt beruht. Dies gilt selbst dann, wenn der technische Defekt durch einen Marderbiss verursacht wurde. In diesem Fall verwirklicht sich ebenfalls die typische Kraftfahrzeuggefahr. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle VersR 2015, 1309 wird teils auch als „VersR 15, 1309“, „VersR 2015, S. 1309“ oder „VersR 15, S. 1309“ zitiert.