Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2007, 413
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2007, Seite: 413
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2007, 413:
Kammergericht Berlin, Urteil vom18.07.2005
- 12 U 50/04 -
Sonderrechte eines Polizeifahrzeugs nur bei Einsatz von Martinshorn und Blaulicht
Ein Polizeifahrzeug darf nur dann im Rahmen seiner Sonderrechte bei Rot in eine Kreuzung einfahren, wenn es dabei Martinshorn und Blaulicht einsetzt (§ 38 Abs. 1 Satz 2 StVO). Fehlt es am Einsatz des Martinshorns und kommt es zu einem Auffahrunfall, so haftet das Land für die Unfallfolgen. Dies hat das Kammergericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2007, 413 wird teils auch als „VersR 07, 413“, „VersR 2007, S. 413“ oder „VersR 07, S. 413“ zitiert.