Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2000, 603
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2000, Seite: 603
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2000, 603:
Bundesgerichtshof, Urteil vom10.02.2000
- 4 StR 558/99 -
BGH zum Festnahmerecht eines Kaufhausdetektivs: Würgen eines Diebes mit Todesfolge
Einem Kaufhausdetektiv ist es grundsätzlich gestattet, einen größeren und schwereren flüchtenden Dieb von hinten anzuspringen, dadurch zu Boden zu werfen und dort festzuhalten. Wird der Dieb darüber hinaus - mit Todesfolge - vom Detektiv gewürgt, ohne durch weitere Gegenwehr hierzu veranlasst worden zu sein kann dies als Eine (vorsätzliche) Körperverletzung mit Todesfolge angesehen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2000, 603 wird teils auch als „NStZ 00, 603“, „NStZ 2000, S. 603“ oder „NStZ 00, S. 603“ zitiert.