Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2013, 1035
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2013, Seite: 1035
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2013, 1035:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom11.04.2013
- VII ZB 43/12 -
BGH: Unterschriften unter Schriftsätze müssen den Namen des Unterzeichnenden erkennen lassen
Schriftsätze im Rahmen eines Gerichtsverfahrens müssen einen den Namen des Unterzeichnenden erkennbare Unterschrift besitzen. Abkürzungen sind nicht erlaubt. Undeutlichkeiten gehen zu Lasten des Unterzeichnenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle FamRZ 2013, 1035 wird teils auch als „FamRZ 13, 1035“, „FamRZ 2013, S. 1035“ oder „FamRZ 13, S. 1035“ zitiert.